Kosten

Die Kosten für eine Stunde individueller Unterstützungsleistung wie Betreuung, Aktivierung, Arztbegleitung oder ihre individuelle Unterstützung, orientiert sich an den im Land NRW genehmigten Kosten, und wird regelmäßig angepasst. 
Der zum 1.1.2023 geltende Stundensatz beträgt 35 € je Stunde, Anfahrtskosten inklusive.

Eine Anfahrtspauschale von 5€ je Einsatz wird ab 20 km Anfahrt erhoben.

Im Urlaubs-, Abwesenheits- oder Krankheitsfall ist angestrebt, das ein anderer Mitarbeiter oder Mitarbeiterin als Ersatz agiert, und die jeweilige Leistung ausführt. Eine Versorgung 
kann nicht immer garantiert werden.